Gesetzliche Bestimmungen zu Corona.
Es gilt wieder die 3G Regel.
Teilnahme am Training/Wettkampf nach der 3G-Regel unter Vorlage von:
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Kinder unter sechs Jahren sowie minderjährige Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der schulischen Schutzkonzepte regelmäßig getestet werden. (Letztere erhalten eine entsprechende Bescheinigung von der Schule).
Aber: Sind Ferien, dann müssen die SchülerInnen auch einen negativen Test zum Training mitbringen.
Verantwortlich für die Kontrollen der Nachweise sind unsere TrainingsleiterInnen und MannschaftsführerInnen.
Ausführliche Infos unter:
https://www.saarland.de/DE/portale/corona/faq/sportbetrieb/sportbetrieb_node.html